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Vererben und VerschenkenBei ihrer Ordensgründung haben die Malteser den Leitsatz Tuitio fidei et obsequium pauperum - Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen formuliert, der bis heute für den Orden und seine Hilfswerke Gültigkeit hat. Im Laufe seiner 900jährigen Ordensgeschichte hat sich dieser Leitsatz nicht verändert: Katastrophen, Obdachlosigkeit, Flüchtlingselend, Schicksalsschläge, vielfältiges Leid, Krankheit, Tod und Behinderung sind auch heute noch Kern der Aufgaben der Malteser. Sie können unsere Arbeit und damit vor allem diejenigen, denen sie zugute kommt, mit einer testamentarischen Verfügung unterstützen. Sie können so dazu beitragen, dass im Katastrophen- oder Unglücksfall unsere Helfer schnellstmöglich zur Stelle sind, dass alte, kranke und behinderte Menschen betreut und begleitet werden, dass neue Dienste wie unser Ambulanter Kinderhospizdienst oder die Malteser Migranten Medizin sich aktueller und wichtiger Themen annehmen. Mit einer testamentarischen Verfügung ermöglichen Sie uns, unser Spektrum an Hilfeleistungen aufrechtzuerhalten und sogar weiter auszubauen. Vor allem aber haben Sie die Gewissheit, mit Ihrem Vermächtnis auch weiterhin Gutes und Sinnvolles tun zu können. Gerne senden wir Ihnen unverbindlich unseren kostenfreien Malteser Testaments-Ratgeber "Liebe, die bleibt" zu. Ebenso gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches, vertrauliches Gespräch zur Verfügung: Rufen Sie uns an: Tel.: 089 - 43608 190 |
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